Allgemeine GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Sämtliche Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Unsere Provisionen betragen für den Fall des Zustandekommens eines Vertragsabschlusses nach den Richtlinien der Bundesinnung der Immobilienmakler und Immobilienverwalter gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie v. 28. Juni 1996 (BGBL. Nr. 297/1996)

bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

bei einem Wert

§ Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen

§ Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder

vereinbarungsgemäß begründet wird

§ Unternehmen aller Art

§ Abgeltungen für Superädifikate bzw. Baurecht, gesamter Baurechtszins

§   bis € 36.336,42 .................... je 4 %

§   von € 36.336,49

bis € 48.448,51 ............. € 1.453,46

§   ab € 48.448,58 ..................... je 3 %

§   bis 30 Jahre ..........................je 3 %

ab 30 Jahre ...........................je 2 %

jeweils zzgl. 20 % Ust.

§  

§    

Mietverträge :

Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG) 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt.) bei bestimmter Vertragsdauer, bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses.

Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenrichters.

Vermittlungsprovision:

 

Vermittlung durch Immobilienmakler ,

der nicht gleichzeitig Verwalter

 des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet

Höchstprovision zuzüglich 20 % Ust.

bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen,

Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

§ unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre

3 Bruttomonatsmietzinse

allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen

 

2- 3 Bruttomonatsmietzinse

 

 

          Konsument 2 BMM     

Gewerbe 3 BMM

§ Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre

§ bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre

oder unbestimmte Zeit

3 Bruttomonatsmietzinse

allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen

1-2 Bruttomonatsmietzinse

Konsument 1 BMM       

Gewerbe 2 BMM

 

           Gewerbe Ergänzung     auf 3 Bruttomonatsmietzinse

§ Frist weniger als 2 Jahre

§ bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre

§ bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre

oder unbestimmte Zeit

3 Bruttomonatsmietzinse

allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen

1 Bruttomonatsmietzins

Konsument 1 BMM     

Gewerbe 1 BMM

Konsument Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse

 

 

 

 

 

 

Gewerbe Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse

Untermietverträge über einzelne

Wohnräume, unabhängig von Dauer

1 Bruttomonatsmietzins

1 Bruttomonatsmietzins

 

 

Vermittlung durch Immobilienmakler ,

der gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet

Höchstprovision zuzüglich 20 % Ust.

bei Haupt- oder Untermietverträgen über Wohnungen (auch Eigentums-
wohnungen, wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist)

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

§ unbestimmte Zeit / Frist mindestens 2 Jahre

2 Bruttomonatsmietzinse

allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen

1/2 Bruttomonatsmietzinse

§ Frist weniger als 2 Jahre

§ bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre

2  Bruttomonatsmietzinse

allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen

1/2 Bruttomonatsmietzins

Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse

Die Provision ist fällig, sobald mit den von uns namhaft gemachten Vertragspartnern Willensübereinstimmung über das Rechtsgeschäft, zustande gekommen ist.

Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges wird ein Inkassoinstitut mit der Betreibung der Forderung beauftragt. Die damit verbundenen, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten müssen von dem in Zahlungsverzug geratenen Kunden ersetzt werden. Die Kostenverrechnung erfolgt gem. den Richtlinien für Inkassoinstitute, BGBl. 141/96

Wenn Sie Informationen an Dritte weitergeben, haften Sie uns gegenüber aus dem Titel des Schadenersatzes für die mit Ihnen vereinbarte Provision und auch für die Verkäuferprovision.

Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gilt die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBL. Nr. 297/1996 in der Fassung vom 28. Juni 1996.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Kopie der Verordnung zu.

Gerichtsstand ist Wels FN 367111w