Allgemeine GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | |||||
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Sämtliche Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Unsere Provisionen betragen für den Fall des Zustandekommens eines Vertragsabschlusses nach den Richtlinien der Bundesinnung der Immobilienmakler und Immobilienverwalter gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie v. 28. Juni 1996 (BGBL. Nr. 297/1996) | |||||
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bei Kauf, Verkauf oder Tausch von |
bei einem Wert | ||||
§ Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen § Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird § Unternehmen aller Art § Abgeltungen für Superädifikate bzw. Baurecht, gesamter Baurechtszins |
§ bis € 36.336,42 .................... je 4 % § von € 36.336,49 bis € 48.448,51 ............. € 1.453,46 § ab € 48.448,58 ..................... je 3 % § bis 30 Jahre ..........................je 3 % ab 30 Jahre ...........................je 2 % jeweils zzgl. 20 % Ust. | ||||
§ |
§ | ||||
Mietverträge :
Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG) 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt.) bei bestimmter Vertragsdauer, bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenrichters.
Vermittlungsprovision: | |||||
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Vermittlung durch Immobilienmakler , der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet |
Höchstprovision zuzüglich 20 % Ust. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art | ||||
Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter | |||
§ unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinseallenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
Konsument 2 BMMGewerbe 3 BMM | |||
§ Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre
§ bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit |
3 Bruttomonatsmietzinseallenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
Gewerbe Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse | |||
§ Frist weniger als 2 Jahre
§ bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
§ bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit |
3 Bruttomonatsmietzinseallenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
Gewerbe Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse | |||
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Untermietverträge über einzelne Wohnräume, unabhängig von Dauer |
1 Bruttomonatsmietzins |
1 Bruttomonatsmietzins | |||
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Vermittlung durch Immobilienmakler , der gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet |
Höchstprovision zuzüglich 20 % Ust. bei Haupt- oder Untermietverträgen über Wohnungen (auch Eigentums- | ||||
Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter | |||
§ unbestimmte Zeit / Frist mindestens 2 Jahre |
2 Bruttomonatsmietzinseallenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
1/2 Bruttomonatsmietzinse | |||
§ Frist weniger als 2 Jahre
§ bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre |
2 Bruttomonatsmietzinseallenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
1/2 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse | |||
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Die Provision ist fällig, sobald mit den von uns namhaft gemachten Vertragspartnern Willensübereinstimmung über das Rechtsgeschäft, zustande gekommen ist.
Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges wird ein Inkassoinstitut mit der Betreibung der Forderung beauftragt. Die damit verbundenen, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten müssen von dem in Zahlungsverzug geratenen Kunden ersetzt werden. Die Kostenverrechnung erfolgt gem. den Richtlinien für Inkassoinstitute, BGBl. 141/96
Wenn Sie Informationen an Dritte weitergeben, haften Sie uns gegenüber aus dem Titel des Schadenersatzes für die mit Ihnen vereinbarte Provision und auch für die Verkäuferprovision.
Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gilt die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBL. Nr. 297/1996 in der Fassung vom 28. Juni 1996.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Kopie der Verordnung zu.
Gerichtsstand ist Wels FN 367111w | |||||